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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist wohl eine der wichtigsten Fachanwaltschaften nach der Fachanwaltsordnung (FAO). Das Arbeitsrecht gehört zu den am meisten nachgefragten anwaltlichen Rechtsgebieten, auch im Internet.

Im Oktober 2008 haben Nutzer der Suchmaschine Google folgende Suchanfragen eingegeben:

Rechtsanwalt Arbeitsrecht: 18.100 Nutzer
Anwalt Arbeitsrecht: 12.900 Nutzer
Fachanwalt Arbeitsrecht: 9.900 Nutzer
Rechtsanwälte Arbeitsrecht: 2.900 Nutzer
Fachanwalt für Arbeitsrecht: 2.900 Nutzer
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: 1.300 Nutzer
Kanzlei Arbeitsrecht: 880 Nutzer

Immerhin 110.000 Nutzer haben im Monat Oktober 2008 nach "Fachanwalt" gesucht. Der Trend zeigt, dass die Nutzer immer spezifischer suchen, während die allgemeinen Oberbegriffe immer seltener Eingegeben werden. So wird seit Jahren seltener nach Arbeitsrecht gesucht, während die Suchanfragen nach Kündigung stabil sind und das vierfache Suchvolumen ausmachen.

Inzwischen gibt es über 7000 Anwälte, die die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führen dürfen (und nur ca. 1200 Arbeitsrichter). Allerdings zeigt die Statistik auch, dass die Zahl der gerichtlichen Verfahren je Fachanwalt für Arbeitsrecht abgenommen hat.

Die meisten Fachanwälte für Arbeitsrecht haben sich in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV zusammengeschlossen.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht erzielt einen deutlich höheren Umsatz als der normale "Hausanwalt" und auch mehr als der Anwalt, der sich ohne den Fachanwalt für Arbeitsrecht auf das Arbeitsrecht konzentriert. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Obwohl die Vorteile einer Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete für Mandant und Rechtsanwalt auf der Hand liegen, sind immer noch etwa die Hälfte der Rechtsanwälte als sog. Allgemeinanwalt, Hausanwalt oder Generalist tätig. Sie werden von spezialisierten Anwälten wie dem Fachanwalt für Arbeitsrecht spöttisch in Anlehnung an vergleichbare Arten in der Fauna wegen der starken Verbreitung und mangelnden Spezialisierung als "Feld-, Wald und Wiesenanwalt" bezeichnet. Die meisten Fachanwälte für Arbeitsrecht sind allerdings in Großkanzleien und Wirtschaftskanzleien - also nicht gerade für den "kleinen Mann" (oder "Hilde-Normalverbraucherin") tätig. Nach Ansicht des Unterzeichners ist eine größere Spezialisierung und Verbreitung des Fachanwalts für eine wenigstens annähernde "Waffengleichheit" und damit gleiche Chancen im Rechtsstaat bei der Durchsetzung der Rechte unverzichtbar.


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